
Mit dem derzeit in Politik und Öffentlichkeit heftig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) plant die Regierung einen großen Wurf. Um Gebäudebesitzer stärker zum Einsatz ökologischer Heizsysteme zu motivieren, soll die Förderung solcher Projekte deutlich erhöht werden. Ich meine: Hierbei sollte Pragmatismus vor Bürokratie herrschen.
Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass in allen Neubauten und beim Austausch bestehender fossiler Heizungen nur Heizsysteme eingesetzt werden dürfen, die einen regenerativen Anteil von mindestens 65 % aufweisen. An dieser Stelle kommen meist Wärmepumpen ins Spiel, die diese 65 %-Vorgabe locker erfüllen. Auch Fernwärme und Pelletheizungen gelten als regenerative Heizenergien. Danach wird es aber langsam eng mit bezahlbaren ökologischen Heizalternativen.
Bleiben wir beim Hoffnungsträger Wärmepumpe. Davon sollen künftig in Deutschland 500.000 Stück pro Jahr installiert werden. Nehmen wir an, dass eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus durchschnittlich 30.000 € kostet. Die Fördersätze für Wärmepumpen betragen derzeit je nach Wärmequelle und Kältemittel zwischen 25 und 40 %. Diese Förderungen sollen nun möglicherweise als Motivations-Turbos in Ausnahmefällen auf bis zu 80 % steigen. Und es gibt auch Vorschläge, dass die Mehrkosten einer Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung komplett gefördert werden.
Angesichts dieses ganzen aktuellen Hin und Her der Vorschläge und Alternativen zur Förderung frage ich mich: durch wen und wie soll das alles organisatorisch und administrativ umgesetzt werden? Bau-, TGA- und LüKK-Verbände beklagen bei der Umsetzung des GEG zu wenig Fingerspitzengefühl und Realitätsverlust bei zu viel Bürokratie – ich schließe mit deren Meinung an.
Meiner Meinung nach könnten man die gesamte Wärmepumpenförderung (und ähnlich auch Förderungen für weitere Öko-Heizsysteme) stark vereinfachen und verschlanken, zum Beispiel so:
– Ersetzen Wasser/Wasser- oder Sole/Wasserwärmepumpen (mit Arbeitszahlen ab etwa 4) bestehende fossile Heizungen, gibt es dafür pauschal 60 % Förderung. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mit geringerer Effizienz sinkt die Förderung auf pauschal 50 %.
– Wird in Ergänzung zu einer weiterhin betriebenen fossilen Heizung eine Luft/Luft-Wärmepumpe installiert, die die GEG-Vorgabe „mindestens 65 % regenerative Anteil an der Jahresheizarbeit“ erfüllt, gibt es dafür pauschal 40 % Förderung.
– Falls der Sanierer für den Restbetrag einen Kredit benötigt, bekommt er diesen von der KfW für zum Beispiel 2 % pro Jahr.
Bei 500.000 Wärmepumpen pro Jahr x durchschnittlich 30.000 € Investitionen pro Anlage ergeben sich Gesamtinvestitionen von 15 Mrd. € pro Jahr. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Förderung von 50 % folgen daraus jährlich 7,5 Mrd. € pro Jahr. Man kann lange darüber diskutieren, ob die von mir angesetzten Förderquoten zu hoch oder zu gering sind – das sollten dann die Fördergeber entscheiden. Wichtig für mich ist aber, dass man den sanierungswilligen Gebäudebesitzern ein Förderungssystem präsentiert, dass sie einfach und leicht nachvollziehen können und bei dessen Umsetzung man nicht in Bürokratismus versinkt. Und ich hoffe auch darauf, dass der politische Zwist um das neue GEG so rasch wie möglich beendet wird und das Gesetz und die neuen Fördergrundlagen zeitnah umgesetzt werden. Dann wissen wir wenigstens, wie was bis wann zu erledigen ist und das Hick-Hack hat ein Ende. Ich bin auf Ihre Meinung zu den Vorschlägen sehr gespannt.
Ihr Dr. Manfred Stahl, manfred.stahl@cci-dialog.de
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